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Die besonderen
Frömmigkeitsübungen während des zu Ehren des Heiligen Johannes
Maria Vianney angesetzten Jahres der Priester werden durch das
Geschenk heiliger Ablässe bereichert.
Es steht der Tag
unmittelbar bevor, an dem des 150. Jahrestages des Heimgangs des
hl. Johannes Maria Vianney, des Pfarrers von Ars, in den Himmel
gedacht wird, der hier auf Erden ein wunderbares Musterbeispiel
des wahren Hirten im Dienste der Herde Christi war.
Da sein Beispiel
geeignet ist, die Gläubigen und vorrangig die Priester zur
Nachahmung seiner Tugenden anzustacheln, hat der Heilige Vater
Papst Benedikt XVI. festgelegt, dass aus diesem Anlass vom 19.
Juni 2009 bis zum 19. Juni 2010 in der ganzen Kirche ein
besonderes Priesterjahr gefeiert werden solle, während dessen
sich die Priester immer mehr in ihrer Treue zu Christus festigen
sollten durch fromme Betrachtungen, Exerzitien und andere
geeignete Werke.
Diese heilige Zeit
wird mit dem Hochfest des Allerheiligsten Herzens Jesu beginnen,
dem Tag der Heiligung der Priester, wenn der Papst die Vesper in
Anwesenheit der Reliquien des hl. Johannes Maria Vianney feiern
wird, die vom Bischof von Belley-Ars nach Rom gebracht werden.
Und wiederum wird der Heilige Vater das Priesterjahr auf dem
Petersplatz in Gegenwart von Priestern aus aller Welt
abschließen, die ihre Treue zu Christus und das Band der
Brüderlichkeit erneuern werden.
Die Priester mögen
sich durch Gebet und gute Werke darum bemühen, vom Höchsten und
Ewigen Priester Jesus Christus die Gnade zu erlangen, in Glaube,
Hoffnung und Liebe und in den anderen Tugenden zu erstrahlen,
und sie mögen durch ihre Lebensführung, aber auch durch ihr
äußeres Verhalten zeigen, dass sie sich ganz dem geistlichen
Wohl des Volkes widmen wollen, was der Kirche vor allen anderen
Dingen immer am Herzen lag.
Um das erwünschte
Ziel noch besser zu erreichen, ist das Geschenk heiliger Ablässe
eine große Hilfe, die die Apostolische Pönitentiarie mit diesem
Dekret, das im Einklang mit dem Willen des hochgeschätzten
Heiligen Vaters erlassen wird, großzügig während des
Priesterjahres ausspendet:
A.- Den wahrhaft
reumütigen Priestern, die an irgendeinem beliebigen Tag
andächtig wenigstens die morgenlichen Laudes oder die Vesper vor
dem Allerheiligsten beten, das zur öffentlichen Verehrung oder
auch nur im Tabernakel ausgesetzt ist, und die nach dem Beispiel
des hl. Johannes Maria Vaianney sich mit willigem und
großherzigem Geist zur Spendung der Sakramente, besonders der
Beichte, bereit halten, wird barmherzig in Gott der Vollkommene
Ablass erteilt, den sie auch fürbittweise den verstorbenen
Mitbrüdern zuwenden können, vorausgesetzt, sie legen gemäß den
geltenden Bedingungen die Beichte ab und empfangen die
Eucharistie, und sie beten in der Meinung des Heiligen Vaters.
Den Priestern wird
ein teilweiser Ablass gewährt, der auch den verstorbenen
Mitbrüdern zugewandt werden kann, jedes Mal wenn sie andächtig
Gebete sprechen, die genehmigt sind, um durch sie die Führung
eines heiligen Lebens und die heiligmäßige Erfüllung der ihnen
anvertrauten Aufgaben zu erbitten.
B.- Allen wahrhaft
reumütigen Gläubigen, die in einer Kirche oder Kapelle andächtig
an der Messfeier teilnehmen und für die Priester der Kirche zu
Jesus Christus, dem Höchsten und Ewigen Priester, beten und an
diesem Tag auch irgend ein gutes Werk vollbringen, damit Er sie
heilige und nach seinem Herzen forme, wird ein Vollkommener
Ablass gewährt, vorausgesetzt, sie haben die eigenen Sünden im
Bußsakrament bekannt und Gebete nach der Meinung des Heiligen
Vaters verrichtet, und zwar: an den Tagen der Eröffnung und des
Abschlusses des Priesterjahres [19. Juni 2009 und 19. Juni
2010], am 150. Todestag des hl. Johannes Maria Vianney [4.
August 2009], am ersten Donnerstag eines Monats oder an jedem
anderen Tag, der von den Ortsordinarien zum Nutzen der Gläubigen
festgesetzt wurde.
Es wird sehr
angebracht sein, dass in den Kathedral- und Pfarrkirchen die
dort in der Seelsorge tätigen Priester diese Frömmigkeitsübungen
öffentlich leiten, die Hl. Messe feiern und die Beichten der
Gläubigen entgegennehmen.
Den Alten, Kranken
und all jenen, die aus rechtmäßigen Gründen das Haus nicht
verlassen können, wird, wenn sie innerlich von jeder Sünde
Abstand nehmen und die Absicht haben, sobald als möglich die
gewohnten drei Bedingungen zu erfüllen, sei es im eigenen Haus
oder wo auch immer ein Hindernis sie aufhält, gleichermaßen ein
Vollkommener Ablass erteilt, wenn sie an den oben genannten
Tagen Gebete um die Heiligung der Priester verrichten und Gott
vertrauensvoll durch Maria, die Königin der Apostel, die
Krankheiten und Misslichkeiten ihres Lebens aufopfern.
Schließlich wird
ein teilweiser Ablass allen Gläubigen immer dann gewährt, wenn
sie andächtig fünf Vater unser, Gegrüßet seist du Maria und Ehre
sei dem Vater oder ein anderes Gebet zu Ehren des
Allerheiligsten Herzens Jesu, das entsprechend genehmigt ist,
beten, um dadurch zu erbitten, dass die Priester sich in der
Reinheit und Heiligkeit des Lebens bewahren können.
Das vorliegende
Dekret ist während des gesamten Priesterjahres gültig; keine
gegenteilige Bestimmung steht ihm entgegen.
Gegeben zu Rom, am
Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 25. April, dem Fest des
hl. Evangelisten Markus, im Jahr der Menschwerdung des Herrn
2009.
James Francis
Card. Stafford, Großpönitentiar
(Dekret der
Apostolischen Pönitentiarie vom 25. April 2009; Quelle: Kath.Net) |